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Sondernewsletter: Vortrag & Diskussion zum Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.09.2022

Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

Mit herzlichen Grüßen,
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Online-Veranstaltung: Vortrag & Diskussion zum Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.09.2022

Immer wieder gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe Diskussionen um freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringungen.  – Aber inwiefern sind solch massive Eingriffe in die Freiheitsrechte junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich überhaupt zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen sind sie es nicht? Wie können Betroffene gegen Freiheitsentzug in der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen?

In dieser Online-Veranstaltung wird Prof. Dr. jur. Janssen  wesentliche Inhalte aus ihrem Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ vorstellen.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf:
  • der rechtlichen Auseinandersetzung mit der (Un)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe,
  • betroffenen (Grund)Rechten,
  • der Genehmigungsbedürftigkeit der Freiheitsentziehung,
  • dem familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren,
  • dem Akteneinsichtsrecht,
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • und Möglichkeiten zur Beschwerde.

Im Anschluss ist Zeit für Austausch und Diskussion zu den Inhalten des Rechtsgutachtens bzw. des Vortrages. Eine Kenntnis der Inhalte des Gutachtens ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Achtung der (Grund-)Rechte der betroffenen Minderjährigen stärken und auf die strikte Beachtung des gesetzlich vorgegebenen familiengerichtlichen Verfahrens hinzuwirken. Desweiteren möchten wir zu einer Sensibilisierung in Bezug auf die Anwendung von Freiheitsentzug bzw. Freiheitsentziehung beitragen, sowie die Selbstreflexion von Fachkräften anregen.

Die Online-Veranstaltung richtet sich professionsübergreifend an alle Personen, die mit dem Thema Freiheitsentzug in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Berührung kommen – unabhängig davon, ob als geschlossene Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme –, insbesondere an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Vormund*innen, Ombudspersonen, Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständ*innen sowie Sachverständigengutachten bzw. ärztliche Zeugnisse erstellende Personen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet regulär 40€ und 30€ für BNO-Mitglieder, Personen im Studium/in Ausbildung oder mit Bezug von Sozialleistungen.

Sie können sich hier anmelden.


Weitere Informationen zum Themenkomplex freheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung

Über das Rechtsgutachten und die Veranstaltung hinaus gibt es zahlreiche weitere hilfreiche Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir möchten an dieser Stelle insbesondere auf

hinweisen.


Dieser Newsletter kann gerne weitergeleitet werden.

Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


Wenn Sie diese E-Mail (an: tilman.lutz@haw-hamburg.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
Emser Str. 126
12051 Berlin
Deutschland

030 213 008 73
info@ombudschaft-jugendhilfe.de