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Newsletter Dezember 2021
    Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

    mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

    Mit herzlichen Grüßen
    das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe

    Ombudschaft in Niedersachsen: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

    Durch den § 9a SGB VIII sind alle Bundesländer verpflichtet, bedarfsgerechte und unabhängige Ombudsstellen einzurichten, an die sich junge Menschen und ihre Familien wenden können, wenn Konflikte mit Fachkräften öffentlicher oder freier Jugendhilfeträger bestehen. Das Nähere regelt das Landesrecht. Das Land Niedersachsen hat als erstes Bundesland einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Zu dem von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission hat das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf, der für Niedersachsen vier regionale Ombudsstellen und eine überregionale Ombudsstelle vorsieht, wird grundsätzlich vom Bundesnetzwerk Ombudschaft begrüßt. Die Stellungnahme diskutiert u. a. die Aspekte Unabhängigkeit und strukturelle Anbindung der Ombudsstellen, Qualitätsentwicklung und -standards der ombudschaftlichen Tätigkeit, Erreichbarkeit, Kooperation und Ehrenamtlichkeit.

    Kostenheranziehung junger Menschen soll komplett abgeschafft werden
    Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien steht: „Heim- und Pflegekinder sollen eigene Einkünfte komplett behalten können“ (S.99). Wir begrüßen das Vorhaben, die Kostenheranziehung junger Menschen in stationärer Jugendhilfe komplett abzuschaffen, sehr. Jetzt muss dies nur noch umgesetzt werden.
    Bis dahin finden sich aktuelle und vergangene Regelungen zum Thema Kostenheranziehung u.a. unter www.kostenheranziehung.info, auf Instagram unter #kostenheranziehung und auf der ganz neu gestalteten Website des Careleaver e.V. unter „Finanzen“.
    Im Zuge der alten Regelungen, die bis 09.06.2021 galten, wurden die Beiträge zur Kostenheranziehung in manchen Fällen falsch berechnet, nämlich auf Grundlage des laufenden Jahres und nicht (wie es mit der alten Regelung richtig wäre) des Vorjahres. Wer hierdurch zu hohe Kostenbeiträge bezahlt hat, kann im Einzelfall für bis zu vier Jahre rückwirkend Geld erstattet kriegen. Dies ist bereits in einigen Fällen gelungen.
    Nähere Informationen finden sich unter www.kostenheranziehung.info.

    Stellungnahme zur humanitären Notlage von Kindern und Jugendlichen an der polnisch-belarussischen Grenze
    Zusammen mit internationalen und nationalen Partner*innen hat die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) die Stellungnahme „Das Recht verpflichtet!“ europaweit veröffentlicht. In dieser heißt es: „An der Grenze zwischen Belarus und Polen werden seit Monaten Kinder- bzw. Menschenrechte gebrochen und missachtet. Geflüchtete an die EU Grenze zu Polen zu bringen, um die EU unter Druck zu setzen, ist menschenverachtend und nutzt die Notlage der Menschen aus. Die EU verschärft diese Notlage durch eine rigide und gewaltsame Grenzpolitik und missachtet internationales Recht und EU Abkommen – das muss endlich gestoppt werden! (…) Die Europäische Union hat es zugelassen, dass Kinder, Jugendliche und Familien an ihren Grenzen zum Spielball internationaler Konflikte geworden sind. Durch die rigide Abschottungspolitik, die die Menschenrechte nicht anerkennt, sind Menschen gestorben und hunderte befinden sich in einer lebensbedrohlichen Situation. Die EU ist in der Pflicht Lösungen für die menschenverachtende Situation an ihrer Außengrenze zu finden, die nur durch die Verwirklichung der unhintergehbaren Rechte der Geflüchteten bestehen können. Dies ist durch eine Aufnahme in weiteren Ländern und durch Unterstützung in Form von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familienhilfe zu gewährleisten.“
    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe unterstützt die Stellungnahme und freut sich, wenn diese weitergeleitet wird.

    Stellenanzeigen: Ombudsstellen in Berlin und NRW suchen Verstärkung
    • Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe sucht ab sofort eine*n sozialpädagogische*n oder juristische*n Mitarbeiter*in in Teilzeit. Aufgaben sind die individuelle ombudschaftliche Beratung und Begleitung zusammen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die Vermittlung von Informationen an junge Menschen und Eltern über ihre Rechte in den Hilfen zur Erziehung, die (statistische) Auswertung der Beratungsarbeit u. v. m. Nähere Informationen finden sich in der Stellenausschreibung des BRJ.
    • Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW sucht eine Sozialpädagogische Fachkraft ab sofort in Vollzeit. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Beratung junger Menschen und Leistungsberech-tigter die Akquise und Qualifizierung von ehrenamtlichen Ombudspersonen für die Fallberatung, die Gewinnung von Jugendämtern und freien Trägern als örtliche Kooperationspartner. Nähere Informationen finden sich in der Stellenausschreibung der Ombudschaft Jugendhilfe NRW.
    Veranstaltungshinweise und Veröffentlichungen

    Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

    Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
    sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


    Wenn Sie diese E-Mail (an: muench@jugendhilferechtsverein.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

    Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
    Emser Str. 126
    12051 Berlin
    Deutschland

    030 213 008 73
    info@ombudschaft-jugendhilfe.de