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Newsletter November 2021
Neues Rechtsgutachten zum Thema freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe

Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungs-hinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
und angrenzenden Diskursen.

Mit herzlichen Grüßen,
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Neues Rechtsgutachten zum Thema freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe
Immer wieder gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe Diskussionen um freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringungen.  – Aber inwiefern sind solch massive Eingriffe in die Freiheitsrechte junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich überhaupt zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen sind sie es nicht? Wie können Betroffene gegen Freiheitsentzug in der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen?Zu diesen und weiteren Fragen hat das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht:

„Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“

Das Rechtsgutachten soll:
  • die Achtung der (Grund-)Rechte der betroffenen Minderjährigen stärken
  • auf die strikte Beachtung des gesetzlich vorgegebenen familiengerichtlichen Verfahrens hinwirken
  • zu einer Sensibilisierung im Falle der Anwendung von Freiheitsentzug bzw. Freiheitsentziehung beitragen sowie
  • die Selbstreflexion von Fachkräften anregen.
Dementsprechend richtet sich das Gutachten professionsübergreifend an alle Personen, die mit dem Thema Freiheitsentzug in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Berührung kommen – unabhängig davon, ob als geschlossene Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme –, insbesondere an
  • Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
  • Vormund*innen
  • Ombudspersonen
  • Familienrichter*innen
  • Verfahrensbeiständ*innen sowie
  • Sachverständigengutachten bzw. ärztliche Zeugnisse erstellende Personen.
Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. jur. Simone Janssen, LL. M. erstellt und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.  Das Rechtsgutachten kann auch gegen Portokosten bestellt werden. Bestellung und Informationen unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de
Weitere Informationen zum Themenkomplex freiheitsenziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung
Über unser neues Rechtsgutachten hinaus gibt es zahlreiche weitere hilfreiche Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir möchten an dieser Stelle insbesondere aufhinweisen.
Stellenausschreibung: Sozialpädagogische Fachkraft für die Ombudschaft Jugendhilfe NRW gesucht
Zur Unterstützung des Teams sucht die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sozialpädagogische Fachkraft für die ombudschaftliche Beratungstätigkeit, Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Ombudspersonen, Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten u. v. m. .
Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. mit Sitz in Wuppertal ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben. Sie informiert über Rechte und unterstützt junge Menschen sowie Leistungsberechtigte, die sich subjektiv nicht ausreichend beteiligt, beraten und beschieden fühlen.
Daneben bietet die Fachstelle der Ombudschaft Jugendhilfe NRW Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe an, sie beim Aufbau örtlicher Beschwerdestellen für junge Menschen und Leistungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
Weitere Informationen und die Bewerbungsmöglichkeit zu der ausgeschriebenen Stelle entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
Veranstaltungshinweis
Fachtag des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe am 29.04.22 in Berlin
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert. Alle jungen Menschen und ihre Familien müssen die Möglichkeit haben, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen zu wenden. Diese bieten unabhängige Information, Beratung und Vermittlung an, die auf den individuellen Rechtsansprüchen der Ratsuchenden basiert. Die Tätigkeit unabhängiger Ombudsstellen, die es bereits seit 20 Jahren in Deutschland gibt, bringt zudem wertvolle Erkenntnisse über die Kinder- und Jugendhilfe mit sich.
Wer wendet sich mit welchen Anliegen an Ombudsstellen und was kann hieraus für die Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet werden? Neben langjährigen Praxiserfahrungen können nun erstmalig bundesweit einheitliche Zahlen Aufschluss zu diesen Fragen liefern, die im Zuge einer umfangreichen statistischen Erhebung der Ombudsstellen des Bundesnetzwerks Ombudschaft gewonnen wurden. Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl wird erste Erkenntnisse vorstellen und fachlich einordnen.
Des Weiteren werden in einer Podiumsdiskussion denkbare Varianten, ombudschaftliche Strukturen bedarfsgerecht entsprechend des § 9a umzusetzen, aus juristischer und pädagogischer Perspektive ausgelotet. In Fachforen wird u.a. diskutiert, wie Ombudschaft in Bereichen jenseits der Hilfen zur Erziehung (z. B. im Bereich Kita) konzipiert werden kann, wie Ombudsstellen und andere Stellen als Beschwerdemöglichkeit außerhalb von stationären Jugendhilfe-Einrichtungen fungieren können, wie die Erkenntnisse der ombudschaftlichen Tätigkeiten in die Qualitätsentwicklung freier und öffentlicher Träger einfließen können und wie Selbstorganisationen junger Menschen und ihrer Familien und Ombudschaft zusammengedacht werden können. 
Ein ausführliches Programm mit Anmeldemöglichkeit folgt.
Nähere Informationen gibt es in Kürze auf unserer Webseite.

Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


Wenn Sie diese E-Mail (an: sauers@b-tu.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
Emser Str. 126
12051 Berlin
Deutschland

030 213 008 73
info@ombudschaft-jugendhilfe.de