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Newsletter September 2021
    Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

    mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungs-hinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
    und angrenzenden Diskursen.

    Mit herzlichen Grüßen,
    das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

    100 Tage KJSG und gesetzliche Verankerung von Ombudschaft in der Jugendhilfe

    Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist seit 100 Tagen, seit dem 10. Juni 2021, in Kraft. Neben zahlreichen wichtigen Änderungen ist hiermit Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit dem neuen § 9a SGB VIII erstmals bundesgesetzlich verankert: Die Länder müssen sicherstellen, dass sich junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten im Zusammenhang mit der Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen wenden können. 

    Einige Bundesländer haben bereits Prozesse zur Umsetzung des § 9a SGB VIII initiiert. Das Land Niedersachsen hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu den landesrechtlichen Ausführungen veröffentlicht. Auf Anfrage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe zu dem Gesetzesentwurf Stellung bezogen. Die Stellungnahme des Bundesnetzwerks enthält auch Empfehlungen und Hinweise zur praktischen Umsetzung bedarfsgerechter ombudschaftlicher Strukturen. 

    Im Vorfeld der gesetzlichen Verankerung von Ombudschaft im SGB VIII hat das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe das Fact Sheet: Unabhängigkeit als zentrales Qualitätsmerkmal für die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht, indem ausgeführt wird, wodurch sich eine ausreichende Unabhängigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auszeichnet.
    Auf der Website des Bundesnetzwerks findet sich zudem stets eine aktuelle Übersicht zu ombudschaftlichen Strukturen im Bundesgebiet

    Fortbildungen zu Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

    Im Rahmen von unter anderem folgenden Online-Fortbildungen besteht die Möglichkeit, sich näher mit den gesetzlichen Änderungen zu Ombudschaft und angrenzenden Themenbereichen auseinanderzusetzen: 

    Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

    Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
    sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


    Wenn Sie diese E-Mail (an: schindler@kasu-jur.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

    Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
    Emser Str. 126
    12051 Berlin
    Deutschland

    030 213 008 73
    info@ombudschaft-jugendhilfe.de