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Newsletter August 2021
    Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

    mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungs-hinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
    und angrenzenden Diskursen.

    Mit herzlichen Grüßen,
    das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

    Neues Rechtsgutachten: Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur #Kostenheranziehung ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht:

    „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“  

    Die Kampagne hat zum Ziel alle Beteiligten über das Verfahren nach § 44 SGB X zu informieren: Bestandkräftig gewordene rechtswidrige Kostenbescheide können auch im Nachhinein korrigiert und zu Unrecht geleistete Kostenbeiträge zurückverlangt werden. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle.

    Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X:
    • Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen?
    • Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen?
    • Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden?
    • Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?
    Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffene junge Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.

    Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von RA Benjamin Raabe erstellt und baut auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ aus Dezember 2019 auf.

    Die Rechtsgutachten können gegen Portokosten bestellt werden. Bestellung und Informationen unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de

    Veranstaltungshinweise zum Thema Kostenheranziehung
    • Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen, Online-Fortbildung am 13.10.2021
    Junge Menschen, die in einer stationären Maßnahme der Jugendhilfe leben, sind nach den §§ 91 ff. SGB VIII mit einem Kostenbeitrag an den Kosten zu beteiligen. Nicht nur für die jungen Menschen ist oft unklar, wie sie an den Kosten beteiligt werden und was sie tun können, wenn sie eine aus ihrer Sicht falsche Kostenberechnung erhalten.
    Folgende Themen sind Inhalt der Veranstaltung:
    • Grundlagen der Kostenheranziehung nach §§91 ff. SGB VIII
    • Für welche Leistungen in der Jugendhilfe werden Kostenbeiträge erhoben?
    • Wer gehört zum kostenpflichtigen Personenkreis?
    • Heranziehung aus Einkommen/ Vermögen
    • Erlass/ Änderung/ Aufhebung einen Kostenbeitragsbescheids
    • Was bedeutet Härtefallprüfung oder Ermessenausübung?
    • Was fällt unter den Begriff der zweckgleichen Mittel?
    Dabei wird Bezug genommen auf die aktuelle Rechtsprechung und auf Änderungen, die sich durch die Reform des SGB VIII ergeben. In der Veranstaltung wird es auch Raum für Fragen und Austausch geben. Gerne können bis drei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen an info@bebee-bremen.de geschickt werden.
    Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen.
    • Bescheide überprüfen lohnt sich! Änderungen in der Kostenheranziehung junger Menschen, Online-Fortbildung am 06.01.2022
    Diese Veranstaltung ist Teil der digitalen Fortbildungsreihe: "Da kommt was auf uns zu" des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV).

    Inhalt der digitalen Veranstaltung:

    Das Verwaltungshandeln in Bezug auf die Kostenheranziehung junger Menschen stand schon lange zur Diskussion und gewissermaßen auf dem Prüfstand. Am 10. Juni 2021 ist dann das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gelten nun auch neue Regelungen für die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe mit zum Teil weitreichenden Änderungen. In dieser Veranstaltung geht es um die Aufklärung und Information über die neuen Regelungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten junger Menschen, sich gegen falsche Kostenbescheide zu wehren. Es wird auch Raum für den Austausch von Praxiserfahrungen geben.  
    Zielgruppe:
    Die digitalen Veranstaltungen richten sich an Praktiker:innen der Kinder- und Jugendhilfe, Leitungskräfte sowie Fachkräfte aus den Jugendämtern. Der KJRV bringt seine Perspektive als Ombuds- und Beschwerdestelle mit ein und will so den Fachdiskurs anregen.
    Referent:innen: 
    Prof. Dr. Simone Janssen (Evangelische Hochschule Dresden), Annegret Münch und Björn Redmann (KJRV)

    Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.


    Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

    Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
    sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


    Wenn Sie diese E-Mail (an: woelfel@jugendhilferechtsverein.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

    Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
    Emser Str. 126
    12051 Berlin
    Deutschland

    030 213 008 73
    info@ombudschaft-jugendhilfe.de