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Newsletter August 2021
    Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

    mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungs-hinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
    und angrenzenden Diskursen.

    Mit herzlichen Grüßen,
    das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

    Kostenheranziehung, Steuererklärung, Finanzierungsmöglichkeiten: Online-Veranstaltungen für Careleaver und Carereceiver am 24. und 25.08.2021
    Der Careleaver e.V. und das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. laden zu zwei Online-Infoveranstaltungen ein zu den Themen Kostenheranziehung, Steuererklärung, Notfallfonds und Stipendien. Die Online-Veranstaltungen sind kostenlos und richten sich explizit an Careleaver und Carereceiver. Inhaltlich soll es am 24. und 25.08.2021 u.a. um folgende Fragen gehen:
    • Wie ist das jetzt mit der neuen 25% -Regelung bei der Kostenheranziehung? Was kann ich tun, wenn mein Kostenbescheid falsch ist? Bekomme ich zu viel gezahltes Geld zurück?
    • Was ist eine Steuererklärung, und wie mache ich sie?
    • Wie kann ich mich (nach der Jugendhilfe) finanziell über Wasser halten während Schule, Ausbildung und Studium?
    Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich anzumelden, befinden sich im Veranstaltungsflyer. 
    Ein besonderer Workshop: Careleaver treffen Fachkräfte, Fachkräfte treffen Careleaver. 25.-28.10.2021 in Berlin
    Die Heimerziehung muss sich verändern! Wie kann die Heimerziehung sich stärker an den Interessen der jungen Menschen ausrichten?
    In der Regel werden Kinder und Jugendliche nur indirekt oder gar nicht bei der Gestaltung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt. Auch für Fachkräfte ist es nicht immer leicht, neben dem Alltagsgeschäft den eigenen fachlichen, sowie den gesetzlichen Ansprüchen an Beteiligung gerecht zu werden und diese umzusetzen.
    In diesem Workshop soll beides zusammengebracht werden: Careleaver:innen als erfahrene Betroffene schildern Fachkräften ihre Sicht auf die Verwirklichung von Kinderrechten in Einrichtungen der Heimerziehung. Fachkräfte aus verschiedenen Regionen Deutschlands sind eingeladen sich einzulassen, zuzuhören, Fragen zu stellen und ins Gespräch zu gehen über das Erleben von 10 erfahrenen jungen Menschen aus verschiedenen Einrichtungen und Regionen Deutschlands. Anschließend werden gemeinsam im Gespräch in verschiedenen Bereichen (z.B. Wohnen, Freizeitgestaltung, Zugang zu Informationen, Bildung, Beteiligung, Privatsphäre) Stolpersteine und Gelingensfaktoren erarbeitet, die dann für die Umsetzung in Settings der Heimerziehung konkretisiert werden. Schwerpunkt sollen dabei alltagstaugliche Ansätze sein, die direkt vor Ort die Basis für Veränderung schaffen können.
    Weitere Informationen befinden sich im im Informationsflyer und auf dieser Website des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins.
    Ombudschaft - ein neues Arbeitsfeld in der Kinder- und Jugendhilfe: Online-Fortbildung am 25.10.2021
    Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien. Diese können sich bei Fragen oder Konflikten im Kontakt mit dem öffentlichen oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe beraten und unterstützen lassen.
    Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist die verbindliche Einrichtung von unabhängigen ombudschaftlichen Beratungsangeboten erstmals gesetzlich geregelt. Doch was bedeutet dies konkret in der Praxis?
    In der Veranstaltung der IGfH wird der neue § 9a SGB VIII zu Ombudsstellen erläutert und den Teilnehmer*innen anhand von Praxisbeispielen ein konkreter Einblick in die ombudschaftliche Arbeit  gewährt, um einen fachlichen Austausch anzuregen.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
    Ombudschaft Jugendhilfe NRW: Jahresbericht 2020 & ehrenamtliches Engagement
    Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht. Bei den Beratungsanfragen im Jahr 2020 handelte es sich vorrangig um Anliegen im Kontext der Erziehungs- und Eingliederungshilfen (§§ 27ff, § 35a SGB VIII) sowie der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). Weitere Anfragen bezogen sich auf Inobhutnahmen (§ 42), den Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Pflegepersonen (§ 37 (2) SGB VIII), die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII), die Kostenbeteiligung bei stationärer Unterbringung sowie auf die Zuständigkeit von Kostenträgern oder Institutionen.
    Den vollständigen Jahresbericht können Sie hier lesen.
    Das Team der Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist außerdem auf der Suche nach (ehemaligen) Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, die sich als ehrenamtliche Ombudspersonen engagieren möchten.
    Den Flyer mit Kontaktdaten finden Sie hier.
    Methodenkoffer zum Thema Beteiligung vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
    Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. hat einen Methodenkoffer für Vormund*innen und Fachkräfte der Sozialen Dienste und der Hilfen zur Erziehung zur Beteiligung von jungen Menschen erarbeitet, um den steigenden Anforderungen im Hinblick auf die Kontaktgestaltung und die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Der Methodenkoffer beinhaltet eine Sammlung von kinder- und jugendgerechten Informationen zu verschiedenen Themen – bspw. zur Hilfeplanung, zur Kostenheranziehung oder zu Ombudschaft. Außerdem finden sich einführende Texte zur Beteiligung in der Vormundschaft, die zur Information und Diskussion im Team gedacht sind. Sie finden aber auch Spiele und Hinweise darauf, wie Sie Beteiligung mithilfe von Materialien, wie Kalendern oder Kartensets anregen und gestalten können.
    Veranstaltungshinweise
    • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII – Zuständigkeiten, Rechtsansprüche und deren Durchsetzung. Online-Fortbildung am 19.08.2021
    Immer wieder gibt es Streit und Unklarheiten, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. In dieser Veranstaltung wird der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfen dargestellt, z.B. Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit nach dem neuen KJSG, sowie SGB IX und SGB XII. Rechtsanwalt Benjamin Raabe wird nach einer theoretischen Einführung an Hand von Fallbeispielen u.a. das Verfahren im Jugendamt erörtern, Vor- und Nachteile der Zugehörigkeit zum § 35a SGB VIII und die Auswirkungen des BTHG auf die Jugendhilfe darstellen und mit Ihnen diskutieren.
    Weitere Informationen finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf der Homepage des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe.
    • Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen. Online-Fortbildung am 13.10.2021
    Junge Menschen, die in einer stationären Maßnahme der Jugendhilfe leben, sind nach den §§ 91 ff. SGB VIII mit einem Kostenbeitrag an den Kosten zu beteiligen. Nicht nur für die jungen Menschen ist oft unklar, wie sie an den Kosten beteiligt werden und was sie tun können, wenn sie eine aus ihrer Sicht falsche Kostenberechnung erhalten.
    Folgende Themen sind Inhalt der Veranstaltung:
    • Grundlagen der Kostenheranziehung nach §§91 ff. SGB VIII
    • Für welche Leistungen in der Jugendhilfe werden Kostenbeiträge erhoben?
    • Wer gehört zum kostenpflichtigen Personenkreis?
    • Heranziehung aus Einkommen/ Vermögen
    • Erlass/ Änderung/ Aufhebung einen Kostenbeitragsbescheids
    • Was bedeutet Härtefallprüfung oder Ermessenausübung?
    • Was fällt unter den Begriff der zweckgleichen Mittel?
    Dabei wird Bezug genommen auf die aktuelle Rechtsprechung und auf Änderungen, die sich durch die Reform des SGB VIII ergeben. In der Veranstaltung wird es auch Raum für Fragen und Austausch geben. Gerne können bis drei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen an info@bebee-bremen.de geschickt werden.
    Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen.
    • § 41 SGB VIII: Hilfen für junge Volljährige. Online-Fortbildung am 22.09.2021
    Oft stellt sich für Fachkräfte die Frage, ob junge volljährige Menschen noch einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung haben. Folgende Themen werden praxisorientiert in der Fortbildung erörtert:
    • Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem SGB VIII?
    • Voraussetzungen für Hilfen nach § 41 SGB VIII
    • Wenn das Jugendamt nicht (mehr) zuständig ist, wer leistet dann?
    • Altersgrenzen bei jungen Volljährigen
    Gerne können bis zwei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen oder Fallbeispiele an info@bebee-bremen.de geschickt werden.
    Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen .


      Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

      Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
      sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

      Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


      Wenn Sie diese E-Mail (an: julia.tetzner@bmfsfj.bund.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

      Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
      Emser Str. 126
      12051 Berlin
      Deutschland

      030 213 008 73
      info@ombudschaft-jugendhilfe.de