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Newsletter Juni 2021
    Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

    mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungs-hinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
    und angrenzenden Diskursen.

    Mit herzlichen Grüßen,
    das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

    Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag 2021 ist vorbei – die Eindrücke bleiben!

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat sich mit einem Fachforum und einem digitalen Messetand am Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) beteiligt und einen besonderen Schwerpunkt darauf gelegt, die Stimmen jugendhilfeerfahrener Menschen in den Fachdiskurs einzubringen.

    Berichte, Eindrücke und Bilder hiervon finden Sie in der Dokumentation der Aktivitäten des Bundesnetzwerks Ombudschaft auf dem DJHT 2021.Verbindendes Element zwischen Messestand und Fachforum war das von Aktion Mensch geförderte Videoprojekt „Hört doch mal zu“. In den im Projekt entstandenen Filmen berichten Jugendhilfeerfahrene von Schwierigkeiten und Problemen in der Jugendhilfe, aber auch davon, was gut war und welche Wünsche und Erwartungen sie an eine gelingende Jugendhilfe haben. Die Filme haben auf dem DJHT Premiere gefeiert. Jetzt dürfen sie unbedingt angeschaut und weiterverbreitet werden. Alle Filme finden Sie hier

    In unserem Fachforum „Zwischen Fachlichkeit, Macht und Willkür. Jugendhilfeer-fahrene, Wissenschaft & Ombudschaft im Gespräch zu Hilfe(planung)“ wurde die Hilfeplanung als pädagogisches Instrument der Hilfesteuerung aus verschiedenen Perspektiven diskutiert. Das Kernstück des Fachforums war eine Podiumsdiskussion mit vier jugendhilfeerfahrenen Menschen, welche durch einen wissenschaftlichen Beitrag von Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl (FU Berlin) gerahmt wurde. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich für die rege Teilnahme an dieser besonderen Veranstaltung bedanken! Einen Tagungsbericht finden Sie in der Dokumentation

    Unseren digitalen Messestand können Sie noch bis Oktober 2021 besuchen. Hier finden Sie unter Anderem Informationen zu den einzelnen Ombudsstellen sowie Aktivitäten und Veröffentlichungen des Bundesnetzwerks. 

    Für die Förderung des Projektes bedanken wir uns herzlich bei Aktion Mensch und dem Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend.

    Veranstaltungshinweise
    • Ombudschaft und Vormundschaft im Dialog: Digitaler Fachaustausch zu den Themen Ombudschaftliche Beratung, Kostenheranziehung und Beteiligung
    Im Oktober 2020 trafen sich Ombudspersonen und Vormund*innen, um sich kennen zu lernen und gemeinsame Schnittstellen und Fragestellungen zu beleuchten. Darauf aufbauend bieten das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe und das Bundesforum Vormundschaft drei Online-Treffen zu folgenden Themen an. Im Vordergrund steht der gemeinsame Austausch. 

    Montag, 28.06.2021 von 16:00-18:00 Uhr: Ombudsstellen in Ihrer Region
    Sie sind Vormund*in und möchten gerne wissen, was es mit ombudschaftlicher Beratung auf sich hat? Einer Ihrer jungen Menschen hat Beratungsbedarf. Sie sind sich aber nicht sicher, ob das ein Fall für die Ombudsstelle ist? Nach einem kurzen Input zur ombudschaftlichen Beratung erhalten Sie in Kleingruppen die Möglichkeit, die Ombudsstelle, die für Ihre jungen Menschen ansprechbar ist, persönlich kennen zu lernen.

    Dienstag, 29.06.2021 von 16:00-18:00 Uhr: Kostenheranziehung
    Welche Regeln gelten (nach der SGB VIII-Reform)? Was können Sie als Vormund*in und der junge Mensch gegen die Kostenheranziehung tun? Wie kann die Ombudsstelle helfen, wenn der*die Jugendliche erwachsen wird und Sie nicht mehr Vormund*in sind? Diese und weitere Fragen werden von unserem Referenten Rechtsanwalt Benjamin Raabe beantwortet.

    Donnerstag, 01.07.2021 von 16:00-18:00 Uhr: Beteiligung von jungen Menschen
    Wie kann Beteiligung von jungen Menschen aussehen? Wie und an welchen Stellen gestalten und fordern Ombudspersonen und Vormund*innen Beteiligung? Wie gestaltet sich Beteiligung bei unterschiedlichen Personengruppen und Hilfesettings? Diesen Fragen möchten wir gemeinsam nachgehen. Zudem werden Beispiele aus der Praxis vorgestellt.
    • SGB VIII – Hilfen zur Erziehung: Rechtliche Grundlagen für Fachkräfte
      Fortbildung des BeBeE am 30. Juni 2021, 9:00 bis 14:00
    Das Sozialgesetzbuch VIII regelt Verfahren, Rechte und Pflichten sowie die Voraussetzungen zur Verwirklichung individueller Rechtsansprüche gegenüber dem öffentlichen Träger.
    Doch häufig tauchen Fragen auf, wie z.B.:
    * Wer hat welchen Anspruch aus dem SGB VIII?
    * Wie beantrage ich Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung?
    * Welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?
    * Wie können Betroffene ihre Rechte einfordern?

    In der Fortbildung werden die Grundlagen des SGB VIII, des Verwaltungsverfahrens in der Jugendhilfe und das Verfahren der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII erläutert.

    Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Veranstaltungsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen.
    • SGB VIII § 41 Hilfen für junge Volljährige
      Fortbildung des BeBeE am 22. September 2021, 9:00 bis 13:00
    Oft stellt sich für Fachkräfte die Frage, ob junge, volljährige Menschen noch einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung haben. Folgende Themen werden praxisorientiert in der Fortbildung erörtert:
    * Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es nach dem SGB VIII?
    * Voraussetzungen für Hilfen nach § 41 SGB VIII
    * Wenn das Jugendamt nicht (mehr) zuständig ist, wer leistet dann?
    * Altersgrenzen bei jungen Volljährigen

    Gerne können bis zwei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen oder Fallbeispiele an info@bebee-bremen.de geschickt werden.

    Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen.
    • Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen Fortbildung des BeBeE am 13. Oktober 2021, 10:00 bis 15:30
    Junge Menschen, die in einer stationären Maßnahme der Jugendhilfe leben, sind nach den §§ 91 ff. SGB VIII mit einem Kostenbeitrag an den Kosten zu beteiligen. Nicht nur für die jungen Menschen ist oft unklar, wie sie an den Kosten beteiligt werden und was sie tun können, wenn sie eine aus ihrer Sicht falsche Kostenberechnung erhalten.
    Folgende Themen sind Inhalt der Veranstaltung:
    *Grundlagen der Kostenheranziehung nach §§91 ff. SGB VIII
    *Für welche Leistungen in der Jugendhilfe werden Kostenbeiträge erhoben?
    *Wer gehört zum kostenpflichtigen Personenkreis?
    *Heranziehung aus Einkommen/ Vermögen
    *Erlass/ Änderung/ Aufhebung einen Kostenbeitragsbescheids
    *Was bedeutet Härtefallprüfung oder Ermessenausübung?
    *Was fällt unter den Begriff der zweckgleichen Mittel?

    Dabei wird Bezug genommen auf die aktuelle Rechtsprechung und ggf. auf Änderungen, die sich durch die anstehende Reform des SGB VIII ergeben. In der Veranstaltung wird es auch Raum für Fragen und Austausch geben.

    Gerne können bis drei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen an info@bebee-bremen.de geschickt werden. Weitere Informationen zu den Inhalten, den Referentinnen und der Anmeldung finden Sie in diesem Informationsflyer oder auf dieser Webseite des Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen.

    Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

    Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
    sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die jungen Menschen und ihren Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


    Wenn Sie diese E-Mail (an: Stefan.Heinz@tmbjs.thueringen.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

    Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
    Emser Str. 126
    12051 Berlin
    Deutschland

    030 213 008 73
    info@ombudschaft-jugendhilfe.de