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Newsletter Kostenheranziehung
Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungs-hinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
und angrenzenden Diskursen.

Mit herzlichen Grüßen,
das Team der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe: Bescheide überprüfen lohnt sich!

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe empfiehlt allen jungen Menschen, die aktuell oder in den vergangenen vier Jahren von der Kostenheranziehung betroffen sind oder waren, ihre Kostenheranziehungsbescheide schnellstmöglich zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Wenn der Kostenbeitrag falsch berechnet wurde, kann zu viel gezahltes Geld für bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet werden.

Dies gilt auch, nachdem sich die gesetzlichen Regelungen zur Kostenheranziehung durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geändert haben. Denn für Kostenbescheide, die vor der Gesetzesänderung erlassen wurden, gilt die damalige Rechtslage und somit das "Vorjahresprinzip" (s.u.).

Die Seite www.kostenheranziehung.info enthält alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Eine Infobroschüre in verständlicher Sprache, Musterschreiben und ein Kostenbeitragsrechner helfen dabei, rechtswidrige Bescheide (auch im Nachhinein) korrigieren oder aufheben zu lassen.
Junge Menschen, die vollstationäre Jugendhilfeleistungen erhalten, müssen einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abgeben. Bei der Berechnung des Kostenbeitrags ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres ausschlaggebend (gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII i.V.m. § 94 Abs. 6 SGB VIII). Dies haben verschiedene Gerichte und mit Urteil vom 11.12.2020 nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt somit die bislang weit verbreitete rechtswidrige Praxis, die Berechnung des Kostenbeitrages für junge Menschen auf Grundlage des aktuellen Einkommens vorzunehmen, richtig und trägt zudem zur Klärung der Frage bei, wie die Ermessensregelung (§ 94 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII) anzuwenden ist.
Veranstaltungshinweise zum Thema Kostenheranziehung
  • Ombudschaft und Vormundschaft im Dialog: Digitaler Fachaustausch zum Thema Kostenheranziehung am 29.06.2021
Welche Regeln gelten (nach der SGB VIII-Reform)? Was können Sie als Vormund*in und der junge Mensch gegen die Kostenheranziehung tun? Wie kann die Ombudsstelle helfen, wenn der*die Jugendliche erwachsen wird und Sie nicht mehr Vormund*in sind?

Die Veranstaltung richtet sich an Vormund*innen und Ombudspersonen. Den Flyer mit weiteren Informationen finden Sie hier.
  • Digitale Fortbildung: Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen am 13.10.2021
Folgende Themen sind Inhalt der Veranstaltung:

- Grundlagen der Kostenheranziehung nach §§91 ff. SGB VIII
- Für welche Leistungen in der Jugendhilfe werden Kostenbeiträge erhoben
- Wer gehört zum kostenpflichtigen Personenkreis?
- Heranziehung aus Einkommen/ Vermögen
- Erlass/ Änderung/ Aufhebung einen Kostenbeitragsbescheids
- Was bedeutet Härtefallprüfung oder Ermessenausübung?
- Was fällt unter den Begriff der zweckgleichen Mittel?

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen der freien Kinder- und Jugendhilfe. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

    Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

    Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
    sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die jungen Menschen und ihren Familien bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

    Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


    Wenn Sie diese E-Mail (an: miriam.zeleke@hsm.hessen.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

    Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
    Emser Str. 126
    12051 Berlin
    Deutschland

    030 213 008 73
    info@ombudschaft-jugendhilfe.de