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Newsletter Dezember 2020
Liebe Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, sehr geehrte Interessierte,

mit diesem Newsletter senden wir Ihnen anlassbezogen Informationen, Veranstaltungshinweise und Materialien zum Themenfeld Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Diskursen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!


Mit herzlichen Grüßen,
das Team der Bundeskoordinierungsstelle
Kostenheranziehung junger Menschen: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Junge Menschen, die in stationärer Jugendhilfe leben und ein eigenes Einkommen haben (z.B. aus Nebenjob oder Ausbildung), sind von der Kostenheranziehung betroffen. Das heißt, sie müssen einen Teil des Geldes an das Jugendamt abgeben, den sog. Kostenbeitrag. In der Vergangenheit haben sich immer wieder junge Menschen an Ombudsstellen gewendet, weil ihr Kostenbeitrag falsch berechnet wurde (auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens des aktuellen Jahres anstatt des Vorjahres) oder weil fälschlicherweise nicht in pflichtgemäßem Ermessen geprüft wurde, ob ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich auf die Heranziehung verzichtet werden kann, weil die Tätigkeit dem Zweck der Jugendhilfe-Leistung dient.Am 11.12.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt: Der Rechtsauffassung des Senats des BVerwG nach ist bei der Berechnung der Höhe des als Kostenbeitrag einzusetzenden Einkommens nicht nur für Eltern und Ehegatten, sondern auch für junge Menschen der § 93 SGB VIII und damit das Durchschnittseinkommen des Vorjahres maßgeblich. Desweiteren vertritt der Senat die Rechtsauffassung, dass immer pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt werden muss, um zu prüfen, ob die Tätigkeit dem Zweck der Jugendhilfeleistung dient. Dies sei nicht auf Tätigkeiten mit besonderem sozialen oder kulturellem Engagement begrenzt. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Gerichts.
Eine ausführliche Beschreibung der rechtlichen Lage und weiteren Fragen, die sich in Zusammenhang mit der Kostenheranziehung auftun, sowie Handlungsmöglichkeiten bei rechtswidrigen Kostenbescheiden finden Sie in unserem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ (Autor: RA Benjamin Raabe). Unsere Infobroschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ erklärt auf verständliche und anschauliche Weise, welche Regelungen es zur Kostenheranziehung gibt und was man (auch im Nachhinein/rückwirkend) tun kann, wenn der Kostenbeitrag falsch berechnet wurde. Auf unserer Webseite finden Sie zudem einen Kostenbeitragsrechner und verschiedene Musterschreiben mit Ausfüllhilfen, um mittels Widerspruch oder mittels eines Antrags auf Aufhebung des Kostenheranziehungsbescheids (bis zu vier Jahre rückwirkend) Kostenbescheide ändern zu lassen bzw. zuviel gezahltes Geld zurückzuerhalten. Alle genannten Materialien stehen hier zum Download bereit und können gegen Portokosten per Mail an info@ombudschaft-jugendhilfe.de bei uns bestellt werden.
Die Bundeskoordinierungsstelle unterstützt den Aufruf „Die Kinder- und Jugendhilfe muss während des Lockdowns offen bleiben“
Mit dem am 15.12.2020 veröffentlichten Aufruf „Die Kinder- und Jugendhilfe muss während des Lockdowns offen bleiben! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen gesichert sein!“ der Plattform Forum Transfer setzen sich über 100 Erstunterzeichner*innen des Aufrufs dafür ein, dass auch unter den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes den Bedürfnissen und Rechten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich mehr Beachtung geschenkt wird.Folgende Forderungen werden in dem Aufruf erläutert:
  • Kinder und Jugendliche brauchen Orte, an denen sie sicher sind und ihre Zeit kinder- und jugendgerecht verbringen können!
  • Jungen Menschen müssen soziale Beziehungen ermöglicht werden!
  • Die Kinder- und Jugendhilfe muss offensiv auf die Kinder, Jugendlichen und Familien zugehen. Altersgerechte Informationen und digitale Kommunikationsformen sind jetzt notwendig! Bund und Länder müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Einrichtungen über ausreichende digitale Möglichkeiten verfügen, um mit jungen Menschen und Familien in Kontakt zu bleiben!
  • Kein „Wegschließen“ von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien! Das gilt umso mehr für Kinder mit Behinderung, die fast ganz aus dem Blick geraten sind.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe muss in die Teststrategie des Bundes aufgenommen werden!
  • Die nach wie vor hohe Belastung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe muss stärker in den Blick der Öffentlichkeit! Wertschätzung und finanzielle sowie personelle Unterstützung sind notwendig!
  • Ein reines Notprogramm in diesem Lockdown ist zu wenig! Kinder- und Jugendhilfe als Infrastruktur des Aufwachsens aufrechterhalten!
Denn: Es geht nicht mehr nur um ein paar Wochen, sondern auch darum, die Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2021 gut aufzustellen. „Forum Transfer: Innovative Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona“ ist eine seit April 2020 bestehende Plattform des Praxisaustausches und der Entwicklung sowie Erprobung neuer und vor allem digitaler Zugänge in der Kinder- und Jugendhilfe.
Inbhutnahmeverfahren im (machtkritischen) Diskurs: Tagungsdoku online
Am 16.11.2020 haben wir den (pandemiebedingt digitalen) Fachtag „Inobhutnahmeverfahren im (machtkritischen) Diskurs – Beteiligung und Beschwerde in Krisensituationen“ veranstaltet. Das Thema Inobhutnahme und damit zusammenhängende Fragen wurden aus einer ombudschaftlichen und somit auch machtkritischen Perspektive vor dem Hintergrund juristischer, wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse diskutiert, bearbeitet und weiterentwickelt. In der Tagungsdokumentation finden Sie eine Zusammenstellung der einzelnen Tagungsparts.

Veranstaltungshinweise

Care Leaver im Übergang. Digitale Fachtagung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz vom 1.-2. Februar 2021
Unter dem Titel „(Bald) volljährig!? - Na dann mal ziemlich zügig. Care Leaver im Übergang“ wirft der vom Landesjugendamt Rheinland-Pfalz veranstaltete digitale Fachtag am 1./2. Februar 2021 einen Blick darauf, wie Übergänge aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben gestaltet und bewältigt werden können. Dabei stehen sowohl pädagogische, rechtliche als auch strukturell relevante Aspekte im Fokus. Denn für Care Leaver, also junge Menschen, die ganz oder teilweise in betreuten Wohnformen wie Wohngruppen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind, stellt der Übergang in ein eigenständiges Leben eine besondere Herausforderung dar. Offensichtlich ist es so, dass der Weg in die Selbstständigkeit heute länger dauert als früher. Ist 25 das neue 18?Auch beschäftigt sich der Fachtag mit der Frage, welche Unterstützung Care Leaver selbst als hilfreich erleben und erachten. Was braucht es darüber hinaus, um diese Zielgruppe in der Verselbständigungsphase besser begleiten zu können? Zudem hält die SGB VIII Reform einige Neuerungen und Veränderungen für Care Leaver bereit. Welche Chancen aber auch Herausforderungen das neue Gesetz und die Umsetzung in den kommenden Jahren für Betroffene jungen Menschen und für Fachkräfte mit sich bringt, werden sowohl in den beiden Hauptvorträgen als auch zum Teil in den jeweiligen Workshops angesprochen. Anmeldeschluss ist der 25. Januar. Den vollständigen Tagungsflyer mit der Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Mehr als nur ein Recht auf Beschwerde! - Der ombudschaftliche Gedanke in der Kinder- und Jugendhilfe. Digitaler Abschlussfachtag der „Vertrauenshilfe“ – Regionalstellen Ombudschaft am 3. März 2021
Die „Vertrauenshilfe“ – Regionalstellen Ombudschaft des Deutschen Kinderschutzbundes/ Landesverband Schleswig Holstein bilden eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen und auch deren Personensorgeberechtigte. Auf dem digitalen Abschlussfachtag am 3. März 2021 werden Beteiligung, Beschwerdeverfahren und Ombudschaft im Kontext stationärer Jugendhilfeeinrichtungen diskutiert. Unter anderem geht es um Ombudschaft im Kontext der SGB VIII-Reform, Beschwerdeverfahren im Rahmen von Schutzkonzepten, Jugendhilfe aus der Sicht von Jugendlichen, die Öffnung der ombudschaftlichen Beratung für weitere Zielgruppen und die Akzeptanz von ombudschaftlichen Konzepten in der öffentlichen Jugendhilfe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Save the Date: Auftaktveranstaltung der neuen thüringischen Ombudsstelle „Dein Megafon“ am 29.94.2021
Am 29. April 2021 findet die digitale Auftaktveranstaltung der Unabhängigen Beratungs- und Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen „Dein Megafon“ statt. Informationen zu der neuen thüringischen Ombudsstelle finden Sie unter www.dein-megafon.de.


Ombudschaft beschreibt ein spezifisches Konzept im Umgang mit Streitfragen, bei dem die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Aufgabe der Ombudschaft ist es, die strukturelle Machtasymmetrie zwischen den Parteien auszugleichen, um eine gerechte Einigung zu erreichen.

Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die Kinder, Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe nach diesem Konzept informieren, beraten und unterstützen.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein bundesweiter Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen, die sich auf einheitliche Qualitätsstandards der ombudschaftlichen Arbeit verständigt haben.


Wenn Sie diese E-Mail (an: info@ombudschaft-jugendhilfe.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft
Emser Str. 126
12051 Berlin
Deutschland

030 213 008 73
info@ombudschaft-jugendhilfe.de