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Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Eine kinderrechtliche Perspektive

In Deutschland leben etwa 250 000 Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilien. Die sogenannte Fremdunterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren stark differenziert und ausgeweitet, ebenso haben freiheitsentziehende Maßnahmen zugenommen. Die UN-Kinderrechtskonvention statuiert, dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen werden darf. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit dem Gesetz, als letztes Mittel und nur für die kürzeste angemessene Zeit vorgenommen werden.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 325 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-73107-4
Seiten: 9
Erschienen: 05/2021

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